Rechtsprechung
LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 B 38/01 KA ER |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Honorarverteilungsmaßstab - Honorarrückforderungen der KZV waren rechtswidrig
Verfahrensgang
- SG Berlin, 07.05.2001 - S 79 KA 1/01
- LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 B 38/01 KA ER
- LSG Berlin, 15.12.2001 - L 7 B 38/01
Papierfundstellen
- NZS 2002, 276
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 76/00 R
Korrektur unrichtiger Honorarbescheide
Auszug aus LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 B 38/01
In diesen Fällen kann überzahltes Honorar zurückverlangt werden (Urteil des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2001 - B 6 KA 76/00 R - zitiert nach der Pressemitteilung). - LSG Berlin, 17.12.1999 - L 9 B 127/99
Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Hilfsmittel - …
Auszug aus LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 B 38/01
Abzuwägen wären statt dessen die Folgen, die eintreten würden, wenn der begehrte vorläufige Rechtsschutz nicht gewährt würde, sich der angegriffene Verwaltungsakt aber als rechtswidrig erweisen sollte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, obwohl die behördliche Maßnahme nicht zu beanstanden wäre (ständige Rechtsprechung des LSG Berlin, 9. Senat, vgl. Beschluss 17. Dezember 1999 - L 9 B 127/99 KR ER).
- BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 35/12 R
Vertragsärztliche Versorgung - gerichtliche Auseinandersetzung über Vorschriften …
Bei den gerichtlichen Entscheidungen, die in diesem Rundschreiben erwähnt sind, handelt es sich um einen Beschluss des LSG Berlin vom 5.12.2001 (L 7 B 38/01 KA ER - NZS 2002, 276) und ein Urteil des Senats vom 31.10.2001 (…B 6 KA 16/00 R - BSGE 89, 62 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42) . - LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - L 7 KA 116/09
Honorarstreit - Abwälzung einer Zinslast auf den Vertragszahnarzt - …
Insoweit von anderen B Zahnärzten geführte Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes (Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin vom 5. Dezember 2001, u. a. L 7 B 38/01 KA ER) hatten zwischenzeitlich allerdings Erfolg und führten zu einer im Ergebnis vorübergehenden Verpflichtung der Beklagten, die bereits verrechneten Honorarrückforderungsbeträge sowie die Sicherungseinbehalte für die Jahre 1997 bis 1999 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache zurückzuerstatten.Wegen des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird im Übrigen auf den Inhalt der Gerichtsakte und des Verwaltungsvorgangs der Beklagten Bezug sowie der Gerichtsakte zum Eilverfahren L 7 B 38/01 KA ER Bezug genommen, der, soweit wesentlich, Gegenstand der Erörterung in der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung war.
Die im Zuge des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens erfolgreichen Vertragszahnärzte (Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin vom 5. Dezember 2001, u.a. L 7 B 38/01 KA ER) hatten erreicht, dass die streitigen Beträge - im Falle des Klägers 8.163,22 Euro - bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens an sie zurückzufließen hatten.
- BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 1/13 R
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Satzung - Aufbringung der Mittel - Benennung in …
Zuvor war die Beklagte in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschlüsse des LSG Berlin vom 5.12.2001 - L 7 B 38/01 KA ER - NZS 2002, 276, ua) allerdings verpflichtet worden, die wegen der Rückforderung einbehaltenen Honorare bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache zurückzuerstatten.